Jugend studiert - Erfolgreich

Für ein Studium in Sachsen ist es nicht nur wichtig eine passende Wohnung und ein gesundes, soziales Umfeld zu haben, sondern auch die richtigen Kurse zu belegen und gegebenenfalls auch einen Studentenjob zu haben. Rund um das Studium treten immer wieder jede Menge Fragen und Unklarheiten auf, die wir an dieser Stelle gerne beantworten und klären wollen.

Studienplatz bekommen - Jetzt geht es los

Du gehörst zu den Glücklichen, die ein Studienplatz im neuen Semester bekommen haben? Glückwunsch. Es wird Zeit für Vorbereitungen um dein Studium erfolgreich zu beginnen und in einer neuen Stadt Fuß zu fassen. Aller Anfang muss nicht schwer sein und so gibt es am Anfang Tutorien und Orientierungskurse, die dir den Alltag an der Uni erleichtern und die wichtigsten Orte des Campus wie Mensa, Sekretariat, Bibliothek und Hörsäle zeigen. Auch erste Gruppen werden sich bilden und Ihr werdet neue Bekannte, Kommilitonen und Freunde kennenlernen.

Die Wohnungssuche ist zum Glück in Sachsen nicht ganz so schwierig wie in Bayern. So sollte eigentlich jeder Student ein kleine Wohnung relativ zügig aus dem Annoncemarkt, dem Internet oder auch eine WG am schwarzen Brett finden. Meist bietet es sich an zunächst im Studentenwohnheim unterzukommen, bis man eine geeignete Wohnung gefunden hat. Schaut euch erstmla um bevor Ihr sofort in einen neuen Mietvertrag rutscht. Eventuell bereut Ihr es später. Eine Studenten-WG ist nicht für Jeden etwas, doch kann es für das Studium eine echte Bereicherung sein.

Nebenjobs als Student - Der Mindestlohn

Nicht jeder Student bekommt Bafög oder Zuwendungen vom Elternhaus. Selber Jobben und sein Studium finanzieren hat noch keinem geschadet und zeugt von Selbständigkeit. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten als Student zu jobben und sich etwas dazuzuverdienen. Auch der seit 2015 festgesetzte Mindestlohn spielt hier eine große Rolle. Wir sind gegen Dumpinglöhne und in gemeinschaftlichen Anstrengungen wurde politisch die 8,50 Euro Marke pro Stunde festgelegt, der auch für Studenten gilt.

Ob als Werksstudent, als Praktikant oder Nebenjobber in einem Bistro. Solange du in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehst, hast du Anspruch auf den Mindestlohn.

Gut zu wissen: Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums fallen nicht unter den Mindestlohn

Wenn du Hilfe benötigst, wende dich an die Jugend Onlineberatung des DGB.